
Assistenzhunde und Rettungshunde –
Gemeinsam für mehr Sichtbarkeit und Unterstützung
Assistenzhunde Helfen
Aber das System lässt VIELE TEAMS ALLEIN!
Leider auch das Team unserer Einsatzleiterin der Rescue Dogs Mittelweser
Viele Assistenzhundeteams sind im Alltag auf Unterstützung angewiesen,
doch aktuelle Regelungen verhindern die offizielle Anerkennung.


Nicht nur Rettungshunde werden größtenteils aus eigenen Mitteln finanziert – auch Assistenzhunde und ihre Menschen stehen oft vor großen finanziellen und bürokratischen Herausforderungen. Als Rettungshundestaffel Rescue Dogs Mittelweser möchten wir hier nicht nur unterstützen, sondern auch aufklären und sensibilisieren.
Für Menschen mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen ist ein Assistenzhund weit mehr als ein Begleiter. Er bedeutet Selbstständigkeit, Sicherheit und ein großes Stück Lebensqualität. Ob beim Einkaufen, im Berufsalltag oder bei Arztbesuchen – diese speziell ausgebildeten Hunde leisten jeden Tag wertvolle Arbeit. Trotz dieser wichtigen Aufgabe stoßen viele Mensch-Assistenzhund-Teams jedoch auf Hürden im System. Aktuelle gesetzliche Regelungen erschweren in manchen Fällen die vollständige Anerkennung, sodass selbst gut ausgebildete Hunde nicht immer geprüft oder offiziell zugelassen werden können.
Dieses Thema ist für uns nicht nur ein theoretischer Bereich.
Unsere Einsatzleiterin ist selbst auf einen Assistenzhund angewiesen. Ihr Hund ist ein wichtiger Begleiter im Alltag und unterstützt sie in vielen Situationen zuverlässig und selbstverständlich. Trotz seiner Ausbildung kann er jedoch derzeit nicht offiziell geprüft und anerkannt werden, da die entsprechenden Prüf- und Zulassungsstrukturen in einigen Bereichen noch nicht verfügbar sind.
„Meine Assistenzhündin ist weit mehr als nur eine Begleiterin – sie ist mein Anker, mein Frühwarnsystem und meine verlässliche Partnerin in jeder Situation. Durch sie gewinne ich Sicherheit, Struktur und die nötige Ruhe, um Verantwortung zu tragen und klare Entscheidungen zu treffen.
Da ich im Rollstuhl sitze, wären viele dieser Aufgaben für mich ohne ihre Unterstützung gar nicht umsetzbar. Sie gleicht meine körperlichen Einschränkungen aus, schafft mir Handlungsspielraum und ermöglicht mir eine Selbstständigkeit, die weit über das Alltägliche hinausgeht.Ohne sie wäre meine Arbeit als Einsatzleitung in der Rettungshundestaffel nicht nur schwerer, sondern in vielen Momenten gar nicht möglich. Sie gibt mir die Stabilität, die ich brauche, um für andere da sein zu können – und macht aus Grenzen wieder Möglichkeiten.“Einsatzleiterin der Rescue Dogs Mittelweser W. Schröder
Das bedeutet konkret:
Auch wenn der Hund seine Aufgaben im Alltag zuverlässig erfüllt und eine große Hilfe ist, fehlt die offizielle Anerkennung als geprüfter Assistenzhund nach den aktuellen Vorgaben.
„Diese Erfahrung Zeigt uns sehr deutlich, welche Auswirkungen die bestehenden Regelungen auf betroffene Menschen haben. Wir sind froh, das wir unserer Einsatzleiterin zur Seite stehen uns sie so unsere Staffel führen kann!“
Rescue Dogs Mittelweser
„Ich bin froh und stolz, als Mensch mit Behinderung bei den Rescue Dogs Mittelweser eine echte Chance bekommen zu haben. Hier werde ich nicht auf meine Einschränkung reduziert, sondern als Mensch gesehen.
Ich kann zeigen, was noch in mir steckt – und das Beste daran ist: Ich kann trotz allem anderen Menschen helfen.
An meiner Seite habe ich ein menschliches Team, das an mich glaubt und zwei besondere Menschen, sowie meine Assistenzhündin, die mir die Kraft geben, jede Aufgabe zu bewältigen. Danke an das gesamte Rescue Dogs Mittelweser – Team!“Einsatzleiterin W. Schröder
Genau deshalb ist es uns ein besonderes Anliegen, dieses Thema sichtbar zu machen und darüber aufzuklären.

Was ist ein Assistenzhund?
Ein Assistenzhund ist ein speziell ausgebildeter Hund, der Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen im Alltag unterstützt. Er übernimmt gezielte Aufgaben, die seinem Menschen mehr Selbstständigkeit, Sicherheit und Lebensqualität ermöglichen. Assistenzhunde sind dabei nicht einfach „gut erzogene Haustiere“, sondern hochqualifizierte Helfer, die individuell auf die Bedürfnisse ihres Menschen trainiert werden.

Arten von Assistenzhunden
Je nach Unterstützungsbedarf gibt es verschiedene Formen von Assistenzhunden:
Mobilitätsassistenzhund (auch Hund für lebenspraktische Aufgaben genannt)
Unterstützt Menschen mit körperlichen Einschränkungen, etwa beim Aufheben von Gegenständen, Öffnen von Türen oder beim An- und Ausziehen.
Signalhund (Hörassistenzhund)
Für gehörlose oder schwerhörige Menschen – zeigt wichtige Geräusche an, wie Türklingel, Wecker oder ein schreiendes Kind.
Diabeteswarnhund
Erkennt Veränderungen des Blutzuckerspiegels (Unter- oder Überzuckerung) frühzeitig und warnt seinen Menschen.
Epilepsiewarnhund / Epilepsieanzeigehund
Kann Anfälle im Vorfeld anzeigen oder währenddessen Hilfe holen bzw. Schutz bieten.
Autismus-Assistenzhund
Unterstützt Kinder oder Erwachsene im Autismus-Spektrum, gibt Sicherheit, hilft bei Reizüberflutung und kann Weglaufen verhindern.
PTBS-Assistenzhund (Posttraumatische Belastungsstörung)
Hilft Menschen mit traumatischen Erfahrungen, z. B. durch Unterbrechen von Flashbacks, Schaffen von Distanz in Menschenmengen oder Wecken aus Albträumen.
Psychiatrischer Assistenzhund
Unterstützt bei verschiedenen psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Panikattacken.

Assistenzhunde – rechtliche Regelungen in Deutschland
Menschen, die mit einem Assistenzhund leben, haben in Deutschland ein gesetzlich verankertes Zutrittsrecht. Dieses ist im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geregelt (§§ 12e ff. BGG). Es bedeutet, dass Assistenzhunde ihre Halterinnen und Halter grundsätzlich überallhin begleiten dürfen – auch in Bereiche, in denen Hunde normalerweise nicht erlaubt sind.
Diese Regelungen gelten seit dem 01. Juli 2021.
Voraussetzungen für das Zutrittsrecht
Damit ein Assistenzhund dieses Recht in Anspruch nehmen darf, muss er bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören:
- eine anerkannte Ausbildung
- eine bestandene Prüfung
- sowie eine offizielle Zulassung als Assistenzhund
Assistenzhundeverordnung (AHundV)
Die gesetzlichen Vorgaben werden durch die Assistenzhundeverordnung (AHundV) konkretisiert. Diese Verordnung wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeitet.
Sie regelt unter anderem:
- welche Anforderungen ein Assistenzhund erfüllen muss
- wie die Ausbildung durchgeführt wird
- wie die Prüfung von Hund und Mensch-Team abläuft
- welche Voraussetzungen Ausbildungsstätten und Prüfer erfüllen müssen
- die einheitliche Kennzeichnung von Assistenzhunden
Weitere Entwicklungen
Die Regelungen rund um Assistenzhunde sollen wissenschaftlich überprüft und weiterentwickelt werden. Der Bundestag hat dafür eine Evaluation in Auftrag gegeben. Zur Vorbereitung wurde zunächst eine Machbarkeitsstudie durch das BMAS durchgeführt. Diese nennt sich Machbarkeitsstudie zur Vorbereitung einer Evaluation der Regelungen zu Assistenzhunden nach § 12k des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG)
Informationsangebot des BMAS
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt zudem einen ausführlichen Fragen-und-Antworten-Katalog zur Assistenzhundeverordnung bereit, um Betroffene, Ausbildungsstätten und Interessierte umfassend zu informieren.
Wichtig zu wissen
Assistenzhunde sind in der Regel gesetzlich besonders geschützt und haben – bei entsprechender Anerkennung – Zutrittsrechte zu vielen öffentlichen Orten, an denen Hunde normalerweise nicht erlaubt sind.
Genau hier entstehen aktuell jedoch oft Probleme, da nicht alle Hunde offiziell geprüft oder anerkannt werden können. Eine Prüfung für Assistenzhunde gibt es aktuell nur für Blindenführhunde. Alle anderen Mensch – Assistenzhunde – Gemeinschaften müssen sich seit dem 01.03.2024 in Geduld üben.
Aktuell hoffen alle auf eine Übergangslösung, die es zwar schon einmal für einen kurzen Zeitraum gab, jedoch dann wieder verworfen wurde.

Besonderheiten von Blindenführhunden
Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Assistenzhunde, die Menschen mit einer Sehbehinderung oder Blindheit im Alltag unterstützen. Ihre Aufgabe geht weit über das reine „Führen“ hinaus – sie sorgen aktiv für Sicherheit und Orientierung im öffentlichen Raum.
Eine wichtige Besonderheit ist ihr sogenannter intelligenter Gehorsam. Das bedeutet: Der Hund befolgt nicht blind jede Anweisung, sondern entscheidet in bestimmten Situationen selbstständig, wenn eine Gefahr besteht. Zum Beispiel weigert er sich, eine Straße zu überqueren, wenn herannahender Verkehr gefährlich wäre, auch wenn der Mensch es anweist.
Blindenführhunde erkennen Hindernisse wie Poller, Baustellen oder herabhängende Äste und umgehen diese sicher. Sie helfen außerdem dabei, wichtige Ziele zu finden, etwa Türen, Ampeln, Treppen oder Sitzplätze.
Während des Einsatzes tragen sie in der Regel ein Führgeschirr, über das die Person die Bewegungen des Hundes gut wahrnehmen kann. So entsteht eine enge Zusammenarbeit zwischen Mensch und Hund, die auf Vertrauen und Kommunikation basiert.
Blindenführhunde ermöglichen ihren Halterinnen und Haltern deutlich mehr Selbstständigkeit, Mobilität und Sicherheit im Alltag.
Blindenführhunde haben in Deutschland eine lange Geschichte. Die ersten systematisch ausgebildeten Blindenführhunde kamen hier etwa zu Beginn des 20. Jahrhunderts zum Einsatz – also ungefähr ab den 1910er/1920er Jahren. Besonders nach dem Ersten Weltkrieg wurden sie wichtiger, weil viele Soldaten ihr Sehvermögen verloren hatten und Unterstützung im Alltag benötigten.
Heute sind Blindenführhunde in Deutschland offiziell als medizinisches Hilfsmittel anerkannt. Das ist eine besondere Regelung im Bereich der Assistenzhunde.
Finanzierung durch die Krankenkasse
Eine wichtige Besonderheit ist, dass Blindenführhunde in vielen Fällen von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert werden können. Das bedeutet:
- Sie gelten rechtlich als Hilfsmittel, ähnlich wie ein Rollstuhl oder Hörgerät.
- Nach entsprechender Prüfung können sie „auf Rezept“ verordnet werden.
- Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Ausbildung, Anschaffung und teilweise auch die Einarbeitung von Hund und Mensch.
Warum das besonders ist
Blindenführhunde gehören damit zu den wenigen Assistenzhunden, die in Deutschland eine so klare gesetzliche und finanzielle Anerkennung haben. Für alle anderen Assistenzhunde–Teams, etwa für Menschen mit psychischen oder anderen Erkrankungen sowie körperlichen Einschränkungen, ist diese Regelung leider nicht vergleichbar vorhanden.

